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Hundesteuer 2027: Was dein Hund in deiner Stadt kostet

Hundeportrait im Aquarell-Stil an einer Wohnzimmerwand

Irgendwann im Januar liegt er im Briefkasten: der Bescheid über die Hundesteuer. Für viele Halterinnen und Halter ist das der Moment, in dem sie zum ersten Mal genauer nachrechnen. Und die Unterschiede sind größer, als man denkt. Wer mit einem Hund in Augsburg lebt, zahlt 84 Euro im Jahr. In Mainz sind es 186 Euro, mehr als doppelt so viel, für denselben Hund.

Für 2027 kommt Bewegung in die Zahlen. Mehrere Großstädte haben für den Jahreswechsel eine Erhöhung beschlossen, dazu eine ganze Reihe kleinerer Städte und Gemeinden. Hier findest du die aktuellen Beträge aller 50 einwohnerstärksten Städte, jeweils aus der Satzung oder von der Steuerseite der Stadt, und alles, was du über Anmeldung, Befreiungen und Umzug wissen solltest.

Diese Städte erhöhen die Hundesteuer 2027

Für das Jahr 2027 sind diese Erhöhungen mit Beschluss und amtlicher Quelle belegt, zuerst die Großstädte, dann kleinere Städte und Gemeinden:

Stadt oder Gemeinde bisher ab 2027
Hamburg 90 € je Hund, 600 € gefährlicher Hund 120 € je Hund, 900 € gefährlicher Hund; neu: drei Jahre steuerfrei für Hunde aus Hamburger Tierheimen
München 100 € je Hund, 800 € Kampfhund 144 € je Hund, 1.200 € Kampfhund; fällig am 1. April statt am 15. Januar
Nürnberg 132 € je Hund 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere
Heilbronn 110 € erster Hund, 240 € weitere 132 € erster Hund, 264 € weitere
Aalen 126 € erster Hund, 252 € weitere 138 € erster Hund, 276 € weitere
Wesseling 78 € bei einem Hund 120 € bei einem Hund
Rellingen 75 € erster Hund 120 € erster Hund
Claußnitz 40 € erster Hund 80 € je Hund

Köln und Lübeck haben schon zum 1. Januar 2026 erhöht, Köln von 156 auf 174 Euro. Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim und Stuttgart haben ihre Sätze ebenfalls 2026 angepasst.

Ob deine Gemeinde 2027 erhöht, steht im Amtsblatt oder in den Unterlagen des Gemeinderats. Viele Städte schicken mit dem neuen Bescheid ohnehin den neuen Betrag.

Hundesteuer in den 50 größten Städten

Die Tabelle zeigt den Jahresbetrag für den ersten und den zweiten Hund, den Satz für Listenhunde (also Hunde, die eine Stadt per Rasseliste oder Einzelfallprüfung als gefährlich einstuft) und, wo bekannt, seit wann die Beträge gelten. Wichtig beim Lesen: Fast jede Stadt rechnet etwas anders. In manchen kostet nur der zweite Hund mehr, in anderen steigt bei zwei Hunden der Satz für beide.

Stadt 1. Hund 2. Hund Listenhund gültig ab 2027 Quelle
Berlin 120 € 180 € kein eigener Satz N/V keine Änderung bekannt berlin.de
Hamburg 90 € 90 € 600 € N/V 120 € je Hund, 900 € gefährlicher Hund, ab 01.01.2027 hamburg.de
München 100 € 100 € 800 € 01.01.2011 144 € je Hund, 1.200 € Kampfhund, ab 01.01.2027 stadt.muenchen.de
Köln 174 € 174 € kein eigener Satz 01.01.2026 keine Änderung bekannt stadt-koeln.de
Frankfurt am Main 102 € 102 € 900 € N/V keine Änderung bekannt frankfurt.de
Düsseldorf 96 € 150 € je Hund¹ 600 € 01.01.2024 keine Änderung bekannt duesseldorf.de
Leipzig 150 € 150 € kein eigener Satz 01.01.2026 keine Änderung bekannt leipzig.de
Stuttgart 144 € 288 € 816 € 01.01.2026 keine Änderung bekannt stuttgart.de
Dortmund 156 € 204 € je Hund¹ 468 € 01.01.2023 keine Änderung bekannt dortmund.de
Bremen 150 € 150 € kein eigener Satz 01.01.2016 keine Änderung bekannt transparenz.bremen.de
Essen 156 € 216 € je Hund¹ 852 € 01.01.2026 keine Änderung bekannt media.essen.de
Dresden 108 € 144 € kein eigener Satz 01.01.2003 keine Änderung bekannt dresden.de
Nürnberg 132 € 132 € 1.056 €³ 2005 144 € erster, 168 € jeder weitere Hund, ab 2027 nuernberg.de
Hannover 150 € 276 € 720 € N/V keine Änderung bekannt hannover.de
Duisburg 132 € 168 € je Hund¹ kein eigener Satz 01.01.2010 keine Änderung bekannt duisburg.de
Bochum 168 € 192 € je Hund¹ kein eigener Satz 01.01.2019 keine Änderung bekannt bochum.de
Wuppertal 160 € 288 €² 1.000 € N/V keine Änderung bekannt wuppertal.de
Bielefeld 144 € 156 € je Hund¹ kein eigener Satz N/V keine Änderung bekannt bielefeld.de
Bonn 162 € 210 € je Hund¹ 840 € 01.01.2016 keine Änderung bekannt bonn.de
Mannheim 144 € 288 € 744 € 01.01.2026 keine Änderung bekannt mannheim.de
Karlsruhe 144 € 144 € kein eigener Satz 01.01.2026 keine Änderung bekannt karlsruhe.de
Münster 120 € 132 € je Hund¹ 750 € 2016 keine Änderung bekannt stadt-muenster.de
Augsburg 84 € 120 € 840 € 01.01.2012 keine Änderung bekannt augsburg.de
Wiesbaden 180 € 180 € kein eigener Satz N/V keine Änderung bekannt wiesbaden.de
Mönchengladbach 138 € 165,60 € je Hund¹ 720 € 2019 keine Änderung bekannt moenchengladbach.de
Gelsenkirchen 129 € 147 € je Hund¹ 672 € 01.01.2025 keine Änderung bekannt gelsenkirchen.de
Aachen 120 € 144 € je Hund¹ 720 € N/V keine Änderung bekannt aachen.de
Braunschweig 120 € 204 € 804 € 01.01.2021 keine Änderung bekannt braunschweig.de
Kiel 150 € 225 € kein eigener Satz 01.01.2025 keine Änderung bekannt kiel.de
Chemnitz 100 € 135 € je Hund¹ 750 € N/V keine Änderung bekannt chemnitz.de
Magdeburg 114 € 114 € kein eigener Satz 20.07.2024 keine Änderung bekannt magdeburg.de
Freiburg im Breisgau 120 € 240 € kein eigener Satz 01.01.2024 keine Änderung bekannt freiburg.de
Krefeld 112 € 130 € je Hund¹ 800 € 01.01.2025 keine Änderung bekannt service.krefeld.de
Halle (Saale) 120 € 180 € 720 € 01.01.2026 keine Änderung bekannt halle.de
Mainz 186 € 216 € 600 € 01.03.2012 keine Änderung bekannt mainz.de
Erfurt 120 € 144 € kein eigener Satz 01.07.2026 keine Änderung bekannt erfurt.de
Lübeck 156 € 156 € 684 € 01.01.2026 keine Änderung bekannt bekanntmachungen.luebeck.de
Oberhausen 168 € 252 € je Hund¹ 850 € 01.07.2024 keine Änderung bekannt oberhausen.de
Rostock 108 € 144 € 1.000 € 2024 keine Änderung bekannt rathaus.rostock.de
Kassel 90 € 120 € kein eigener Satz N/V keine Änderung bekannt kassel.de
Hagen 180 € 210 € je Hund¹ kein eigener Satz 01.01.2014 keine Änderung bekannt hagen.de
Potsdam 108 € 144 € 648 € 01.07.2013 keine Änderung bekannt potsdam.de
Saarbrücken 120 € 168 € kein eigener Satz 01.01.2011 keine Änderung bekannt saarbruecken.de
Hamm 90 € 124 € je Hund¹ 696 € 2010 keine Änderung bekannt hamm.de
Ludwigshafen am Rhein 145 € 180 € 840 € 01.01.2024 keine Änderung bekannt ludwigshafen.de
Oldenburg 108 € 132 € kein eigener Satz 01.01.2010 keine Änderung bekannt oldenburg.de
Mülheim an der Ruhr 160 € 220 € je Hund¹ 850 € N/V keine Änderung bekannt cms.muelheim-ruhr.de
Leverkusen 96 € 156 € 600 € 01.01.2023 keine Änderung bekannt leverkusen.de
Darmstadt 120 € 156 € 600 € N/V keine Änderung bekannt darmstadt.de
Osnabrück 120 € 162 € 720 € N/V keine Änderung bekannt demokratisch.osnabrueck.de

¹ Staffel je Haushalt: Wer zwei Hunde hält, zahlt den höheren Satz für jeden Hund, also auch für den ersten. Ab drei Hunden steigt der Satz in vielen dieser Städte noch einmal. ² Wuppertal: Das Serviceportal der Stadt nennt 288 € ab dem zweiten Hund, der Wortlaut der Satzung spricht bei zwei Hunden von 288 € je Hund. Im Zweifel beim Steueramt nachfragen. ³ Nürnberg: Für Kampfhunde nennt die Mitteilung zur Erhöhung 2027 keinen neuen Betrag. Alle Beträge pro Jahr, Stand 20.10.2026, abgerufen bei den Städten selbst. Einwohnerreihenfolge nach dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, Stand 31.12.2025.

Gut zu wissen: Hunde aus dem Tierheim sind oft steuerfrei

Viele Städte belohnen es, wenn du einem Tierheimhund ein Zuhause gibst. Einige Beispiele aus den Satzungen: Berlin befreit Hunde aus Tierheimen für fünf Kalenderjahre. Lübeck und Leverkusen verzichten 36 Monate auf die Steuer, Magdeburg drei Jahre. Köln befreit für 24 Monate und Hunde, die bei der Übernahme mindestens acht Jahre alt sind, sogar dauerhaft. Mannheim befreit Tierheimhunde ohne Befristung. Hamburg führt 2027 eine Befreiung für drei Jahre ein. Fast immer gilt: Antrag stellen und eine Bescheinigung des Tierheims beilegen, oft nur für Tierheime in der eigenen Stadt.

Warum uns Hunde aus dem Tierheim besonders am Herzen liegen, liest du hier.

Was die Hundesteuer eigentlich ist

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Das Grundgesetz gibt den Ländern das Recht, solche Steuern zu regeln, und die Länder reichen es an die Gemeinden weiter. Deshalb legt jede Stadt und jede Gemeinde selbst fest, ob und wie viel sie verlangt. In Berlin, Hamburg und Bremen gilt ein eigenes Landesgesetz.

Insgesamt haben die Gemeinden 2025 rund 429,7 Millionen Euro Hundesteuer eingenommen, etwa ein Drittel mehr als zehn Jahre zuvor. Eine Gebühr für Kotbeutel oder Hundewiesen ist die Hundesteuer nicht: Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt, so beschreiben es zum Beispiel München und Heilbronn. Viele Städte nennen außerdem einen Lenkungszweck, sie wollen die Zahl der Hunde im Stadtgebiet begrenzen.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, und zwar für privat gehaltene Hunde. Leben mehrere Menschen in einem Haushalt, gelten in vielen Satzungen alle als Halter und haften gemeinsam. Auch ein Pflegehund kann steuerpflichtig werden: In Köln nach drei Monaten, in Lübeck schon nach einem Monat. Welpen sind meist erst ab einem bestimmten Alter dran, oft ab drei oder vier Monaten.

Anmelden, abmelden, Steuermarke

Einen neuen Hund meldest du bei deiner Stadt oder Gemeinde an, meist beim Steueramt oder online. Die Fristen sind kurz und unterschiedlich: In Berlin hast du einen Monat Zeit, in Köln vier Wochen, in München und Lübeck zwei Wochen. Wer den Termin verpasst, riskiert ein Bußgeld, also lieber gleich in der ersten Woche erledigen. Das gilt auch, wenn der Hund aus dem Tierheim oder von Privat kommt.

Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Die Steuermarke gibst du dann zurück. Nicht überall gibt es sie noch: Berlin verteilt seit 2024 keine Hundesteuermarken mehr, München lässt die Wahl zwischen Marke und Chip.

Umzug mit Hund

Ziehst du in eine andere Gemeinde, meldest du den Hund in der alten ab und in der neuen an. Die Steuerpflicht endet je nach Satzung mit dem Monat des Wegzugs oder am Tag davor. Damit du nicht doppelt zahlst, rechnen manche Städte die anderswo bereits gezahlte Steuer auf Antrag an, Köln zum Beispiel. Bewahre deshalb den alten Bescheid auf, bis der neue da ist.

Befreiungen und Ermäßigungen

Neben Tierheimhunden sind in vielen Städten bestimmte Hunde ganz von der Steuer befreit. Das betrifft vor allem Blindenführhunde und anerkannte Assistenzhunde, geprüfte Rettungshunde und Diensthunde. Mehrere Städte erweitern das gerade: Köln befreit seit 2026 Assistenzhunde, Heilbronn ab 2027. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt vielerorts eine Ermäßigung oder Befreiung, in Köln zum Beispiel einen ermäßigten Satz von 60 Euro. Dazu kommen lokale Besonderheiten: In München ist ein Hund nach bestandenem Hundeführerschein im Folgejahr steuerfrei, in Frankfurt sinkt der Satz für Listenhunde nach einer Begleithundeprüfung deutlich.

Alle Befreiungen gibt es nur auf Antrag. Von selbst passiert nichts, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Listenhunde: warum der Satz so hoch ist

Für Hunde, die eine Stadt als gefährlich einstuft, verlangen viele Satzungen ein Vielfaches: 600 bis über 1.000 Euro im Jahr sind keine Seltenheit. Welche Rassen betroffen sind, regelt das jeweilige Landesrecht oder die Satzung selbst. Einige Städte verzichten bewusst auf einen eigenen Satz, etwa Dresden, Leipzig, Duisburg oder Bochum. In anderen sinkt der Betrag, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Wer einen Hund einer gelisteten Rasse aufnehmen möchte, sollte vorher bei der eigenen Gemeinde nachfragen. Die Steuer ist dann oft der kleinere Teil der Auflagen.

Und jetzt?

Die Hundesteuer ist nicht der größte Kostenblock im Hundeleben. Futter, Tierarzt, Versicherung und Ausstattung kosten im Jahr meist deutlich mehr. Trotzdem lohnt es sich, die Regeln der eigenen Stadt zu kennen, besonders wenn ein zweiter Hund oder ein Umzug ansteht. Ein Blick in die Satzung dauert zehn Minuten und kann im Jahr eine dreistellige Summe ausmachen.

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Verbindlich ist immer die Satzung deiner Gemeinde. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

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Quellen, abgerufen am 20.10.2026: Beträge der 50 Städte aus der jeweils verlinkten Satzung oder Steuerseite der Stadt (siehe Tabelle). Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2025. Einnahmen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N069 vom 07.10.2026. Hamburg 2027: Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 04.03.2026 (HmbGVBl. Nr. 9, S. 98) und Mitteilung der Finanzbehörde vom 21.04.2026. München 2027: Änderungssatzung vom 12.08.2026 und Beschlussvorlage der Stadtkämmerei vom Juli 2026. Nürnberg 2027: Pressemitteilung der Stadt Nr. 657 vom 17.06.2026. Heilbronn: Pressemitteilung vom 26.03.2026. Aalen, Wesseling, Rellingen, Claußnitz: Satzungen und Mitteilungen der Gemeinden. Köln 2026: Pressemitteilung und Satzung der Stadt Köln. Rechtsgrundlage: Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Anmeldefristen: service.berlin.de, stadt.muenchen.de, Satzungen Köln und Lübeck.

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